Wirtschaftsstrafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Wach ist - von den Standorten Köln und Koblenz aus - bundesweit auf sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Ein einheitlicher, allgemein anerkannter Begriff des Wirtschaftsstrafrechts existiert nicht. Es umfasst Regelungen des Strafrechts, die im Zusammenhang wirtschaftlichen Handelns stehen. Häufig auftretende Wirtschaftsstraftaten sind Steuerstraftaten, Betrugsstraftaten, Insolvenzstraftaten, Untreuestraftaten, Wettbewerbsstraftaten. Dabei sind zunehmend Unternehmen im Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden. Wichtig zu verstehen ist dabei, dass in Deutschland nicht Unternehmen, das heißt juristische Personen oder Personenmehrheiten als solche beschuldigungs‐ und bestrafungsfähig sind, sondern nur natürliche Personen. Das Strafverfahren richtet sich somit nicht gegen das beteiligte Unternehmen, sondern primär gegen die betreffenden natürlichen Personen selbst.
Daneben können auch unbeteiligte Dritte von Maßnahmen der Strafverfolgung betroffen sein: Ein im Eigentum eines Dritten stehendes Fahrzeug wird beschlagnahmt, weil es als Fluchtfahrtzeug gedient haben soll; die Wohnung eines Dritten wird durchsucht; die Telekommunikation eines Verdächtigen mit einem Unverdächtigen wird abgehört. Diese Maßnahmen dehnen sich häufig auf die in Zusammenhang stehenden Unternehmen aus. Wird beispielsweise gegen einen Unternehmenskunden ermittelt, der mittels gefälschter Rechnungen Betriebsausgaben zu Unrecht geltend gemacht und damit Ertrags‐ und Umsatzsteuer hinterzogen haben soll, muss das Unternehmen, welches die Rechnungen ausgestellt hat, ebenfalls mit Strafverfolgungsmaßnahmen, etwa einer Durchsuchung, rechnen.
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Rechtsanwalt Maik Wach